MF Aktion
Inhalt entfernt - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Der Inhalt wurde aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entfernt. Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Hintergrund
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden. Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter:
- Digitale Angebote: Webseiten, Apps, Online-Shops, E-Books
- Hardware: Computer, Smartphones, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, E-Book-Reader, Router
- Dienstleistungen: Personenverkehr (insbesondere Tickets und Reiseinformationen), Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Ziel des BFSG
Ziel des BFSG ist es, digitale und physische Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehören:
- Bußgelder
- Theoretische Abschaltung nicht barrierefreier Websites
- Klagen und Schadensersatzforderungen
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Notwendige Maßnahmen
Um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend anpassen. Dies kann eine Überarbeitung von Webseiten und Apps, die Anpassung von Hardware oder die Schulung von Mitarbeitern umfassen.