Musikschule Fröhlich
Julia Niemeyer

Ditzroder Weg 13
57334 Bad Laasphe
Deutschland
Tel.: 0160-7575393

Corona News / Aktuelles

Wichtige Information: 

Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler, 

 

da das Land Hessen die Bestimmungen bezüglich des Musikunterrichts an die anderen Bundesländer angepasst hat, dürfen wir wieder öffnen

Der Unterricht findet wieder wie gewohnt Präsent statt. Natürlich mit den geltenden Abstands- und Hygieneregeln. D.h. für meine Schüler ab 6 Jahren: Bitte bringt eure Masken mit.

Für Kinder, die dem Kleingruppenunterricht nicht beiwohnen können plane ich den Einsatz von Zoomkonferenzen. Videos wird es deshalb erstmal keine neuen geben.

Achtung: Sollten Sie zum Kurs Ihres Kindes bisher keine Links oder Emails zugesandt bekommen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei mir. (betrifft Online Stunden)


Für Neuinteressenten: Sie können auch NEU mit Ihren Kindern in die laufenden Kurse für MusiKids und MusiKunde einsteigen und am Zoom- oder Kleingruppen Unterricht teilnehmen. 

Der nächste Kurs für Melodika (für Schulanfänger 2020 und/oder Grundschüler Klasse 1-4) wird nach den Ferien angeboten. Anmeldungen sind noch möglich.


Eine Teilnahme am Kurs ist auch online möglich, sollten wir nicht weiterhin persönlich unterrichten können.
In diesem Fall wird es wieder für jede Unterrichtsstunde ein Zoom Meeting geben.
Für interessierte Eltern gibt es ein Informationsvideo, welches Sie von mir anfordern können. 

 

Weitere Themen: 

Krankheit: 

  • Bei Krankheit oder dem Verdacht einer Erkrankung Ihres Kindes, bitten wir alle Eltern das Kind NICHT zum Musikunterricht zu schicken! 

  • Als Faustregeln sind zu beachten:

  • 1. Ist das Kind zu krank für den Kindergarten oder die Schule, kann es auch die Musikschule NICHT besuchen.

  • 2. Sind sie sich nicht sicher, ob Ihr Kind (schon wieder) fit genug für den Unterricht ist, lassen Sie es lieber noch einmalig aussetzen, damit es niemand anderen anstecken kann.
    3. Fieber sollte mindestens 24 Stunden verschwunden sein, bevor das Kind wieder am Unterricht teilnehmen darf.
    4. Hat Ihr Kind eine Durchfallerkrankung oder hat es am Tag des Musikschulunterrichts erbrochen, kann es nicht am Unterricht teilnehmen.

  • 5. Bei starkem Husten oder Fließschnupfen ist eine Teilnahme am Unterricht ebenfalls nicht möglich.

  • 6. Bei meldepflichtigen Erkrankungen ist auch die Musikschule unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  • 7. Bei Verdacht auf eine CORONA Infektion bei einem Schüler oder dessen Familie, oder dem Auftauchen von Corona ähnlichen Symptomen MUSS die Musikschule unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. 

  • Die Kursleitung behält sich das Recht vor, kranken Kindern - zum Schutz aller anderen Teilnehmer - die Teilnahme am Musikunterricht zu verweigern, sie ggf. in der Kindergartengruppe zu lassen, bzw. die Eltern umgehend zu benachrichtigen um sie abholen zu lassen.

 

Lastschriftverfahren/Mahnungen: 


Seit Januar 2014 arbeiten wir mit dem SEPA Lastschriftverfahren. Hierbei wird die Kursgebühr, gemäß der, mit Unterschrift des Vertrages erteilten Einzugsgenehmigung monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Die Buchung erfolgt jeweils um dem 10. eines Monats. Sollte die Anmeldung zum Musikunterricht erst im Laufe des Monats erfolgen, so wird die anteilige Kursgebühr im nächsten Monat zusammen mit dem regulären Kursbeitrag fällig.

Achtung: Für jede Rückbuchung durch die Bank werden automatisch 3 Euro fällig, die vom Schuldner zu tragen sind. 

Sollte der Kursbetrag zuzüglich der Rückbuchungsgebühr nicht innerhalb einer Woche nach erfolgter Rückbuchung auf dem Konto der Musikschule eingehen, so wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Euro fällig. Geht die Buchung der Monatsgebühr mehr als 2 Mal durch die Bank zurück, oder wird sogar widerrechtlich widerrufen, so behält sich die Musikschule vor, Vorkasse zum 1. eines Monates zu verlangen und kann den Schüler bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Kursgebühr vom Unterricht ausschließen. 

 

Unterrichtsausfall/Unterrichtsversäumnisse: 

  • Wird der angebotene Unterricht aus Gründen, die der Schüler oder seine Eltern zu vertreten haben nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Unterrichtsersatz oder Erstattung eines anteiligen Entgeltes. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind aus, werden wir uns bemühen, die Unterrichtsstunden nachzuholen und teilen Ihnen die Nachholtermine rechtzeitig schriftlich mit.
    Ist ein Nachholtermin nicht möglich, gilt folgende Regelung: Wenn innerhalb eines Kalenderjahres mehr als zwei Unterrichtsstunden (Ferien und Feiertage ausgenommen) für einen Teilnehmer ausfallen, wird nach Rücksprache pro weitere ausgefallene Unterrichtsstunde 1/4 des Monatsbeitrages erlassen.

 

Unterrichtsausfall durch Veranstaltungen / Fortbildungen in Kindergärten / höhere Gewalt - Unwetterwarnungen: 

  • Leider kommt es immer mal wieder vor, dass in den Kitas und Kindergärten, die wir besuchen an den Tagen, an denen eigentlich der Musikunterricht stattfinden sollte, Veranstaltungen geplant sind. Dies können Ausflüge, Feiern oder Fortbildungen sein. Wir haben keinen Einfluss auf diese internen Entscheidungen! Da aufgrund des engen Stundenplans in der Musikschule in diesen Fällen keine Ausweichtermine angeboten werden können, muss der Unterricht an diesen Tagen LEIDER entfallen. Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache in der gleichen Woche an einem anderen Kurs der Musikschule teilzunehmen. Wir bemühen uns in jedem Fall den Unterrichtsstoff in gekürzter Fassung mit in die Nachfolgestunde aufzunehmen und dort die Unterrichtslektion zu verteilen. Das gleiche gilt für Unwetterwarnungen, starken Schneefall oder Blitzeis. An solchen Tagen fällt der Unterricht, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten aus, die Eltern werden durch die Kindergartenleitung / oder die Musikschule rechtzeitig informiert

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0160-7575393