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Musikschule Fröhlich
Cindy Möbes

Beesener Str. 254
06110 Halle
Deutschland
Tel.: 0173-1970865

Musikschule Fröhlich <br/>Cindy Möbes

Musikschule in Halle

Über mich

Durch die Tätigkeit in der Musikschule Fröhlich konnte ich mir meinen Traum erfüllen: 
Mein Hobby ist mein Beruf!
 

Der kindgerechte Musikunterricht und das liebevoll gestaltete Unterrichts-Material ist der Schlüssel für interessante, spannende und erlebnisreiche Unterrichts-Stunden. 
Meine Kindheit war sehr musikalisch geprägt. Die Freude an der Musik gab mir meine Großmutter weiter, mit der ich als Kind viel gesungen habe. Es war also nur eine Frage der Zeit, bis ich mir ein Instrument aussuchte, welches ich lernen wollte. Zuerst erlernte ich die Gitarre zu spielen. Seit meiner Grundschulzeit singe ich in verschiedenen Chören. Später nahm ich klassischen Gesangsunterricht. Und auch mit fast 18 Jahren habe ich noch mal begonnen ein Instrument – das Klavier – spielen zu lernen. Für Musik ist man nie zu jung oder zu alt. Mit dem Studium des Lehramtes für Musik an Grundschulen, machte ich mein Hobby zum Beruf.
Im Jahr 2011 wurde ich Musiklehrerin der Musikschule Fröhlich. Ich unterrichte die UnterrichtsprogrammeBabyMusiKids, MusiKids MusiKunde undMelodika, zu denen ich mich regelmäßig weiterbilde.

 
An der Arbeit mit Kindern macht mir Spaß, dass

  • ich die Begeisterung der Kinder bei Lernerfolgen direkt erleben kann.

  • Ich die Möglichkeit habe, die Freude an der Musik an die Kinder weiterzugeben

  • die Kinder mit großer Motivation und gut gelaunt zum Unterricht kommen.

  • ich die Entwicklung der Kinder sinnvoll und positiv beeinflussen kann.

Allgemeines

  1. Kursbeginn / Einstieg / Ferien: Für die Kurse Baby-MusiKids, MusiKids und MusiKunde gibt es jeweils trimesterweise ein neues Thema. Die Trimester finden wie folgt statt:
    1. Jahrestrimester: 1. Januar bis 30. April
    2. Jahrestrimester: 1. Mai bis 31. August
    3. Jahrestrimester: 1. September bis 31. Dezember
    Ein Einstieg in die Kurse: Baby-MusiKids,  MusiKids und MusiKunde ist jederzeit möglich. Die Melodikakurse für Vorschul- und Schulkinder, beginnen jeweils meist zum Schuljahresbeginn. Ein späterer Einstieg ist nur nach Rücksprache möglich. Während der Ferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

  1. Kostenlose Probestunden: Ein Termin für eine kostenlose Probestunde kann jederzeit in allen Kursen vereinbart werden. Pro Kind wird eine kostenlose Probestunde angeboten. Nach der Stunde erfolgt ein ausführliches Gespräch mit den Eltern, die gemeinsam mit dem Lehrer über eine Anmeldung entscheiden. Der Unterricht bei BabyMusikids und MusiKids findet immer mit Begleitperson statt. Der MusiKunde-, Melodika- und Akkordeonunterricht findet immer ohne Eltern statt. Bei den Elternstunden und Auftritten haben alle Eltern die Möglichkeit ihr Kind in der Gruppe musizieren zu sehen. 

  2. Keine Veröffentlichung von Fotos/Videos  im Internet: Wir bitten aus aktuellem Anlass alle Eltern unserer Schüler, KEINE Fotos oder Videos von Veranstaltungen der Musikschule Fröhlich Halle ins Internet (Facebook, etc, Youtube etc.) zu stellen. Alle Fotos und Videomitschnitte sind nur für den Privatgebrauch bestimmt.
     

  3. Krankheit: Bei Krankheit oder dem Verdacht einer Erkrankung Ihres Kindes, bitten wir alle Eltern das Kind NICHT zum Musikunterricht zu schicken! 
    Als Faustregeln sind zu beachten:
    1. Ist das Kind zu krank für den Kindergarten oder die Schule, kann es auch die Musikschule NICHT besuchen.
    2. Sind sie sich nicht sicher, ob Ihr Kind (schon wieder) fit genug für den Unterricht ist, lassen Sie es lieber noch einmalig aussetzen, damit es niemand anderen anstecken kann.
    3. Fieber sollte mindestens 24 Stunden verschwunden sein, bevor das Kind wieder am Unterricht teilnehmen darf.
    4. Hat Ihr Kind eine Durchfallerkrankung oder hat es am Tag des Musikschulunterrichts erbrochen, kann es nicht am Unterricht teilnehmen.
    5. Bei starkem Husten oder Fließschnupfen ist eine Teilnahme am Unterricht ebenfalls nicht möglich.
    6. Bei meldepflichtigen Erkrankungen ist auch die Musikschule unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    Die Kursleitung behält sich das Recht vor, kranken Kindern - zum Schutz aller anderen Teilnehmer - die Teilnahme am Musikunterricht zu verweigern, sie ggf. in der Kindergartengruppe zu lassen, bzw. die Eltern umgehend zu benachrichtigen um sie abholen zu lassen.
     

  4. Kündigungsfristen: Die Kündigungsfristen entnehmen Sie der Schulsatzung auf der Rückseite Ihrer Anmeldung. Die Kündiung muss 30 Tage vorm gewünschtern Termin der Musikschule Fröhlich, Inh. Cindy Möbes, Beesener Str. 254, 06110 Halle vorliegen.

     

  5. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT): Die Musikschule Fröhlich in Halle ist offizieller Anbieter für Bildung und Teilhabe- (BuT) Leistungen. Die Leistungen in Höhe von 15 Euro monatlich können (bei einem Anspruch auf Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld) beim jeweiligen Jobcenter, der Stadt Halle oder ggf. Jugendamt für das teilnehmende Kind beantragt werden. Hierfür benötigen Sie eine Kopie des Unterrichtsvertrages, sowie eine schriftliche Bescheinigung der Musikschule Fröhlich, dass Ihr Kind am entsprechenden Musikunterricht teilnimmt. Die Leistungen werden in den meisten Fällen an den Leistungsanbieter (Musikschule) ausgezahlt und dann rückwirkend erstattet. Bis zur Erstattung auf das Konto der Musikschule Fröhlich ist der volle Beitrag fällig. 
     

  6. Lastschriftverfahren/Mahnungen: Seit Januar 2014 arbeiten wir mit dem SEPA Lastschriftverfahren. Hierbei wird die Kursgebühr, gemäß der, mit Unterschrift des Vertrages erteilten Einzugsgenehmigung monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Die Buchung erfolgt jeweils um dem 15. eines Monats. Sollte die Anmeldung zum Musikunterricht erst im Laufe des Monats erfolgen, so wird die anteilige Kursgebühr im nächsten Monat zusammen mit dem regulären Kursbeitrag fällig.
    Achtung: Für jede Rückbuchung durch die Bank werden automatisch 3 Euro fällig, die vom Schuldner zu tragen sind. 
    Geht die Buchung der Monatsgebühr mehr als 2 Mal durch die Bank zurück, oder wird sogar widerrechtlich widerrufen, so behält sich die Musikschule vor, Vorkasse zum 1. eines Monates zu verlangen und kann den Schüler bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Kursgebühr vom Unterricht ausschließen. 
     

  7. Unterrichtsausfall/Unterrichtsversäumnisse: Wird der angebotene Unterricht aus Gründen, die der Schüler oder seine Eltern zu vertreten haben, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Unterrichtsersatz oder Erstattung eines anteiligen Entgeltes. 
    Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind aus, gilt folgende Regelung: Die entfallene Unterrichtsstunde wird in den Ferien nachgeholt. Die Termine werden dann jeweils schriftlich mitgeteilt.

     

  8. Unterrichtsausfall durch Veranstaltungen / Fortbildungen in Kindergärten / höhere Gewalt - Unwetterwarnungen: Leider kommt es immer mal wieder vor, dass in den Kitas und Kindergärten, die wir besuchen an den Tagen, an denen eigentlich der Musikunterricht stattfinden sollte, Veranstaltungen geplant sind. Dies können Ausflüge, Feiern oder Fortbildungen sein. Wir haben keinen Einfluss auf diese internen Entscheidungen! Da aufgrund des engen Stundenplans in der Musikschule in diesen Fällen keine Ausweichtermine angeboten werden können, muss der Unterricht an diesen Tagen LEIDER entfallen. Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache in der gleichen Woche an einem anderen Kurs teilzunehmen. Wir bemühen uns in jedem Fall den Unterrichtsstoff in gekürzter Fassung mit in die Nachfolgestunde aufzunehmen und dort die Unterrichtslektion zu verteilen. Das gleiche gilt für Unwetterwarnungen, starken Schneefall oder Blitzeis. An solchen Tagen fällt der Unterricht um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten aus, die Eltern werden durch die Kindergartenleitung / oder die Musikschule rechtzeitig informiert.

Fair Family

Unsere Musikschule wurde sowohl im Jahr 2014 als auch 2015 mit dem Fair Family Preis ausgezeichnet. Diesen Preis erhalten Unternehmen, die sich besonders für kinderreiche Familien in Deutschland einsetzen.

Unser Ziel ist es Menschen mit Musik zu verbinden. Daher unterstützen wir es besonders, wenn die ganze Familie gemeinsam musiziert. Schon für das zweite Kind der Familie gilt nur die halbe monatliche Kursgebühr, das dritte und jedes weitere Kind, wird kostenfrei unterrichtet. Wollen auch Mama und/oder Papa Akkordeon bei uns spielen lernen, gilt ebenfalls eine Preisnachlass von 50 % auf die monatliche Kursgebühr.

Referenzen

per Email am 03.09.2012

Liebe Cindy,
[...] Jonas freut sich schon auf die nächste Session, 
er singt mir ganz oft das "Handwerkerlied", die "4 Elemente" und vor allem 
"Guten Morgen, Frau Sonne" vor:-)( bzw. singen wir das dann gemeinsam). [...]
Herzlichst
Grit (die Jonas-Mama)

Facebook-Feedback :

"Es gefällt uns sehr gut, unser Kind hat schon viel über die Musik lernen können 
und sie freut sich auch jedes Mal auf die Musikschule. Weiter so!"
 

"Prima! Mach weiter so begeistert und einfühlsam Musik mit den Kleinen :-)"

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0173-1970865