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Musikschule Fröhlich
Katja Schebesta

Steinberg 20a
06542 Allstedt OT Beyernaumburg
Deutschland
Tel.: 03464 - 606 836 2

Musikschule Fröhlich <br/>Katja Schebesta

Allgemeine Informationen

 Allgemeine Informationen

  • Kursbeginn / Einstieg / Ferien: Für die Kurse Baby-MusiKids, MusiKids und MusiKunde gibt es jeweils trimesterweise ein neues Thema. Die Trimester finden wie folgt statt:
    1. Jahrestrimester: 1. Januar bis 30. April
    2. Jahrestrimester: 1. Mai bis 31. August
    3. Jahrestrimester: 1. September bis 31. Dezember
    Ein Einstieg in die Kurse: Baby-MusiKids,  MusiKids und MusiKunde ist jederzeit möglich. Die Melodikakurse für Schulkinder beginnen jeweils im  August/September/Oktober eines Jahres. Ein späterer Einstieg ist nur nach Rücksprache möglich. Die Akkordeonkurse für Schulkinder beginnen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Während der Ferien (siehe Ferienzeiten) und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

  • Kostenlose Probestunden: Ein Termin für eine kostenlose Probestunde kann jederzeit in allen Kursen vereinbart werden. Pro Kind wird eine kostenlose Probestunde angeboten (in Absprache auch eine zweite, bei Unsicherheit des Lehrers). Nach der Stunde erfolgt ein Gespräch mit den Eltern, die gemeinsam mit dem Lehrer über eine Anmeldung entscheiden. Der BabyMusiKids-Unterricht findet mit Begleitperson statt, der MusiKids-Unterricht auch, kann jedoch in Absprache auch ohne stattfinden. Der MusiKunde-, Melodika- und Akkordeonunterricht findet immer ohne Eltern statt. Bei den Elternstunden und Auftritten haben alle Eltern die Möglichkeit ihr Kind in der Gruppe musizieren zu sehen/hören. 

  • Keine Veröffentlichung von Fotos/Videos  im Internet: Wir bitten alle Eltern unserer Schüler, KEINE Fotos oder Videos von Veranstaltungen der Musikschule Fröhlich ins Internet (Facebook, etc, Youtube etc.) zu stellen. Alle Fotos und Videomitschnitte sind nur für den Privatgebrauch bestimmt. 

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT): Die Leistungen in Höhe von 15 Euro monatlich, können beim jeweiligen Jobcenter oder ggf. Jugendamt für das teilnehmende Kind beantragt werden. In den meisten Fällen wird das Geld an die Musikschule ausgezahlt, dies wird dann mit der Kursgebühr verrechnet. Evtl. auszufüllende Formulare werden durch die Musikschule (Lehrer) ausgefüllt.

  • Lastschriftverfahren/Mahnungen: Seit Januar 2014 arbeiten wir mit dem SEPA Lastschriftverfahren. Hierbei wird die Kursgebühr, gemäß der, mit Unterschrift des Vertrages erteilten Einzugsgenehmigung monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Die Buchung erfolgt jeweils um dem 10. eines Monats (Ausnahmen müssen besprochen werden). Sollte die Anmeldung zum Musikunterricht erst im Laufe des Monats erfolgen, so wird die anteilige Kursgebühr noch im aktuellen oder im nächsten Monat, zusammen mit dem regulären Kursbeitrag, fällig. Achtung: Für jede Rückbuchung durch die Bank werden automatisch Rückbuchungsgebühren fällig, die vom Schuldner zu tragen sind. Die Kursgebühr muss dann innerhalb einer Woche auf das Konto der Musikschule Fröhlich überwiesen werden. Geht die Buchung der Monatsgebühr mehr als 2 Mal durch die Bank zurück, oder wird sogar widerrechtlich widerrufen, so behält sich die Musikschule vor den Schüler bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Kursgebühr vom Unterricht ausschließen. In jedem Fall ist es die BESTE Lösung Kontakt aufzunehmen und eine gemeinsame Lösung zu finden!

  • Unterrichtsausfall/Unterrichtsversäumnisse: Wird der angebotene Unterricht aus Gründen, die der Schüler oder seine Eltern zu vertreten haben nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Unterrichtsersatz oder Erstattung eines anteiligen Entgeltes. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind aus, gilt folgende Regelung: Die ausgefallene Stunde wird an einem Ersatztermin (schriftliche Mitteilung an die Eltern) nachgeholt. Wenn dies nicht möglich ist, dann erhalten die Eltern eine Erstattung des anteiligen Entgeltes.

  • Unterrichtsausfall durch Veranstaltungen / Fortbildungen in Kindergärten/Schulen / höhere Gewalt / Unwetterwarnungen: Leider kommt es immer mal wieder vor, dass in den Einrichtungen, die wir besuchen, an den Tagen an denen eigentlich der Musikunterricht stattfinden sollte, Veranstaltungen geplant sind. Dies können Ausflüge, Feiern oder Fortbildungen sein. Wir haben keinen Einfluss auf diese internen Entscheidungen! Da aufgrund des engen Stundenplans in der Musikschule in diesen Fällen keine Ausweichtermine angeboten werden können, muss der Unterricht an diesen Tagen LEIDER entfallen. Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache in der gleichen Woche an einem anderen Kurs (andere Einrichtung) teilzunehmen. Wir bemühen uns in jedem Fall den Unterrichtsstoff in gekürzter Fassung mit in die Nachfolgestunde aufzunehmen und dort die Unterrichtslektion zu verteilen. Gleiches gilt für Unwetterwarnungen, starken Schneefall, Blitzeis oder anderen durch höhere Gewalt verursachten Fälle, wie zum Beispiel einer Epidemie. 

  • Schulsatzung: In der Schulsatzung finden Sie alles Wichtige zusammengefasst. Diese haben Sie zusammen mit dem Vertrag erhalten.

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03464 - 606 836 2