Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der Musikschule Fröhlich
Die Musikschule Fröhlich ist bestrebt, ihre Website www.musikschule-froehlich.com in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.musikschule-froehlich.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitestgehend barrierefrei gestaltet. Die Anforderungen des BFSG sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 werden weitestgehend erfüllt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte mithilfe des IBM Equal Access Accessibility Checker Version 4.0.5. Alle festgestellten Verstöße wurden soweit technisch und organisatorisch möglich behoben. Inhalte, insbesondere ältere Inhalte, die den Anforderungen nicht mehr entsprachen, wurden vollständig von der Website entfernt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung sind uns keine Inhalte bekannt, die den Barrierefreiheitsanforderungen nicht entsprechen und nicht behoben werden konnten. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihr Feedback.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung unter Verwendung des IBM Equal Access Accessibility Checker Version 4.0.5 und einer manuellen Überprüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. So können wir unser Angebot weiter verbessern.
Sie können uns über folgende Wege kontaktieren:
E-Mail: helpdesk@musikschule-froehlich.com
Telefon: +49 (0) 2774 9277 20
Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind, idealerweise unter Angabe des Links zur betreffenden Seite.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Musikschule Fröhlich nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt hat, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, die auch für Streitigkeiten im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständig sein kann:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin Telefon: 030 18 527-2805 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und Unternehmen, die unter das BFSG fallen, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Unabhängig davon sind die zuständigen Marktüberwachungsbehörden für die Überwachung der Einhaltung des BFSG verantwortlich und können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen.